Stellenbewertung der EKiR: Rechner
Die Eingruppierung von Mitarbeitenden im Verwaltungsdienst der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) basiert auf der Bewertung konkreter Stellenbeschreibungen. Doch in der Praxis wirkt dieses Verfahren für viele Beteiligte – von Mitarbeitenden über Leitung bis hin zu Personalvertretungen – nahezu vollkommen intransparent.
Diese Übersicht entstammt einer internen Weiterbildung im Rahmen des Verwaltungslehrgangs II und wurde dort speziell für leitende Mitarbeitende entwickelt, um die offizielle Handreichung der Landeskirche praxisnah interpretieren und anwenden zu können. Ich stelle diese Inhalte hier öffentlich zur Verfügung – in der Überzeugung, dass Transparenz, Klarheit und Selbstbewertung zu einer gerechteren Verwaltungskultur beitragen können.
Nutze das interaktive Tool unten, um auf Grundlage deiner eigenen Aufgabenstruktur eine beispielhafte Eingruppierung zu simulieren.
Eingruppierung:
Stellenbeschreibungen
Welche Formulierung führt zu welcher Bewertung *(die Stellenbewertungskomission bewertet jede Stelle einzeln und kann sich von der eigenen Richtlinie distanzieren)
Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung (25 – 250 Punkte)
- Die zu verarbeitenden Informationen sind leicht überschaubar und eindeutig. Es ist überwiegend mechanisch vorzugehen. (+25 Punkte)
- Zwischenstufe (+40 Punkte)
- Die zu verarbeitenden Informationen sind überschaubar. Es ist auf Grund eigener Überlegungen in verschiedenen Informationsverarbeitungsschritten vorzugehen. Die Verarbeitung ist fast immer aus gleichen Sachverhalten ableitbar. (+58 Punkte)
- Zwischenstufe (+78 Punkte)
- Die zu verarbeitenden Informationen sind umfangreich. Es sind Zusammenhänge zu analysieren und viele Gesichtspunkte zu einer Gedankenkette zu kombinieren. Ähnliche Sachverhalte können herangezogen werden. (+100 Punkte)
- Zwischenstufe (+125 Punkte)
- Die zu verarbeitenden Informationen sind umfangreich. Es sind Überlegungen zum methodischen Vorgehen anzustellen, Zusammenhänge zu analysieren und viele Gesichtspunkte zu einer Gedankenkette zu kombinieren. Ähnliche Sachverhalte können nur begrenzt herangezogen werden. (+153 Punkte)
- Zwischenstufe (+183 Punkte)
- Die zu verarbeitenden Informationen sind sehr umfangreich und komplex. Es sind Zusammenhänge von teilweise hohem Abstraktionsgrad zu analysieren und neue Lösungen zu finden, zu beurteilen oder maßgeblich mitzugestalten. (+215 Punkte)
- Höchststufe (+250 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1
- Die Informationen, die verarbeitet werden sollen, sind sehr übersichtlich und präzise. Es muss in erster Linie mechanisch verfahren werden.
- Zwischenstufe
- Die Informationen, die verarbeitet werden sollen, sind übersichtlich. Es ist auf der Basis selbständiger Betrachtungen in unterschiedlichen Arbeitsschritten zu verfahren. Die Verarbeitung ist fast ausschließlich aus gleichen Tatbeständen schlusszufolgern.
- Zwischenstufe
- Die Informationen, die verarbeitet werden sollen, sind umfassend. Es sind Bezüge zu untersuchen und viele Aspekte zu einer Gedankenfolge zu verbinden. Vergleichbare Konstellationen können berücksichtigt werden.
- Zwischenstufe
- Die zu verarbeitende Informationsmenge ist groß. Es sind Überlegungen zum planvollen Verfahren anzustellen, Bezüge zu ermitteln und verschiedene Aspekte in eine Gedankenfolge einfließen zu lassen. Ähnliche Sachverhalte sind dabei nur bedingt verwertbar.
- Zwischenstufe
- Die gegebene Informationsmenge ist exorbitant und vielschichtig. Es sind Zusammenhänge zu betrachten, die einen hohen Abstraktionsgrad aufweisen. Außerdem sind neue Wege zu finden, zu prüfen oder verantwortlich mit zu formulieren.
- Höchststufe
Alternative Formulierungsvorschläge 2
- Die zu verarbeitende Informationsmenge kann schnell und zweifelsfrei eineordnet werden. Es muss hauptsächlich mechanisch agiert werden.
- Zwischenstufe
- Die zu verarbeitenden Informationen sind eingegrenzt. Es ist auf der Basis eigenständiger Betrachtungen in diversen Arbeitsschritten zu agieren. Die Verarbeitung ist fast ausschließlich aus gleichen Vorgängen zu entwickeln.
- Zwischenstufe
- Die zu verarbeitenden Informationen sind verzweigt. Es sind Korrelationen zu prüfen und viele Aspekte zu einer Gedankenfolge zu verbinden. Vergleichbare Vorgänge können in Betracht gezogen werden.
- Zwischenstufe
- Die zu verarbeitende Informationsmenge ist beträchtlich. Es sind Überlegungen zur systematischen Arbeitsweise anzustellen, Relationen zu prüfen und verschiedene Aspekte in eine Gedankenfolge einzuordnen. Ähnliche Sachverhalte sind dabei wenig zielführend.
- Zwischenstufe
- Die Informationen, die verarbeitet werden sollen sind sehr umfassend und nicht leicht zugänglich. Es sind Bezüge zu untersuchen, die einem hohen Abstraktionsgrad unterliegen. Außerdem müssen neue Möglichkeiten endeckt, analysiert oder federführend mit konzipiert werden.
- Höchststufe
Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen – mündliche und fernmündliche Kontakte innerhalb und außerhalb der Verwaltung, auch zu Mitarbeitenden (10 – 100 Punkte)
- Informationen zu einfachen Sachverhalten sind zu erläutern; bei unterschiedlichen Standpunkten kann auf eindeutige Vorschriften oder Tatsachen verwiesen werden. (+10 Punkte)
- Informationen zu schwierigen Sachverhalten sind zu erläutern; bei unterschiedlichen Standpunkten kann in der Regel auf eindeutige Vorschriften oder Tatsachen verwiesen werden. (+22 Punkte)
- Gespräche sind zu führen; bei unterschiedlicher Interessenlage ist durch werbende oder verteidigende Darlegungen Verständnis für den eigenen Standpunkt zu erzielen. (+37 Punkte)
- In Stufe 3 beschriebene Kontakte kommen häufig vor und unterscheiden sich dabei nach Form, Inhalt und Gesprächspartnern wesentlich. (+55 Punkte)
- Konfliktträchtige Gespräche / Verhandlungen sind zu führen; trotz unterschiedlicher Interessenlage ist ein Ausgleich herbeizuführen. (+55 Punkte)
- In Stufe 5 beschriebene Konflikte kommen häufig vor und unterscheiden sich dabei nach Form, Inhalt und Gesprächspartnern wesentlich. (+76 Punkte)
- Konfliktträchtige Gespräche / Verhandlungen sind zu führen; trotz vorhandener Gegensätze und schwieriger Argumentationsgrundlagen ist eine Einigung herbeizuführen. (+76 Punkte)
- In Stufe 7 beschriebene Konflikte kommen häufig vor und unterscheiden sich dabei nach Form, Inhalt und Gesprächspartnern wesentlich. (+100 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1
- Informationen zu unproblematischen Vorgängen müssen erklärt werden; bei divergierenden Standpunkten ist es möglich, auf klare Vorschriften oder Tatsachen Bezug zu nehmen.
- Informationen, die verwickelte Vorgänge betreffen, müssen erklärt werden; bei Differenzen sollen in der Regel klare Richtlinien oder Tatsachen der Klärung dienen.
- Gespräche sind zu suchen; wenn ein Interessenskonflikt besteht, muss der eigene Standpunkt beworben oder verteidigt werden, um ihn nachvollziehbar zu machen.
- In Stufe 3 beschriebene Beziehungen findet man oft; sie gestalten sich je nach Form, Inhalt und Dialogpartnern sehr unterschiedlich.
- Gespräche / Verhandlungen mit Konfliktpotential müssen gesucht werden; trotz vorhandener Gegensätze ist eine Einigung herbeizuführen.
- Begegnungen, die in Stufe 5 beschrieben werden, sind zahlreich und differieren nach Art, Gehalt und Diskussionspartnern grundlegend.
- Kontroverse Gespräche / Verhandlungen müssen geführt werden; obwohl unterscheidliche Standpunkte und komplizierte Diskussionsgrundlagen bestehen, soll ein Konsens gefunden werden.
- Begegnungen, die in Stufe 7 beschrieben werden, sind zahlreich und differieren nach Art, Gehalt und Diskussionspartnern grundlegend.
Alternative Formulierungsvorschläge 2
- Informationen, die sich auf einfache Tatbestände beziehen, verlangen eine Erläuterung. Wenn Meinungen auseinandergehen, können eindeutige Anweisungen oder Fakten herangezogen werden.
- Informationen, die sich auf komplexe Konstellationen beziehen, bedürfen einer Erläuterung; wenn es verschiedene Ansichten gibt, soll im Allgemeinen auf klare Vorschrifen oder Tatsachen rekurriert werden.
- Es ist wichtig, Unterredungen zu führen. Wenn kein Konsens besteht, sind Aspekte der eigenen Argumentation zu erörtern oder zu verfechten, so dass mehr Resonanz entsteht.
- Interaktionen, wie sie in Stufe 3 beschrieben werden, kommen immer wieder vor und variieren je nach Anlass, Thema und Gesprächsteilnehmern deutlich.
- Konflikte, die sich in Unterredungen / Verhandlungen zeigen, müssen einer Lösung zugeführt werden, auch wenn unterschiedliche Standpunkte bestehen.
- In Stufe 5 geschilderte Interaktionen gibt es oft. Sie grenzen sich gegeneinander ab in Bezug auf Form, Inhalt und Gesprächsteilnehmer.
- In strittigen Gesprächen / Verhandlungen soll sich auseinandergesetzt werden; trotz Differenzen und einer verwickelten Interessenlage sollen sich die Gesprächspartner einigen.
- In Stufe 7 geschilderte Interaktionen gibt es oft. Sie grenzen sich gegeneinander ab in Bezug auf Form, Inhalt und Gesprächsteilnehmer.
Grad der Selbstständigkeit – Ermessen (10 – 100 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist bis ins einzelne durch Vorgaben bestimmt; es besteht allenfalls die Möglichkeit der zeitlichen Einteilung. (+10 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist im einzelnen durch Vorgaben bestimmt; es besteht jedoch ein Handlungsspielraum hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsablaufs. (+22 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist noch überwiegend durch Vorgaben bestimmt; es besteht jedoch ein Handlungsspielraum hinsichtlich des Ergebnisses der Arbeit. (+37 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist noch durch Vorgaben bestimmt, jedoch ist über den Handlungsspielraum nach Stufe 3 hinaus der Inhalt der Arbeit häufig nicht festgelegt. (+55 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung ist zu einem erheblichen Teil nur durch allgemeine Vorgaben (Arbeitsziele) bestimmt, die durch eigene Entscheidungen auszufüllen sind. Teilweise sind Aufgaben aus eigenem Antrieb aufzugreifen. (+76 Punkte)
- Im Rahmen der in Stufe S beschriebenen Selbständigkeit ist vieles aus eigenem Antrieb aufzugreifen und es sind Entwicklungen in Gang zu setzen. (+100 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1:
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es minutiöse Regeln; höchstens die Zeiteinteilung kann frei gestaltet werden.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es differenzierte Maßgaben; aber der Arbeitsablauf kann anteilig nach eigenem Ermessen organisiert werden.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es größtenteils differenzierte Maßgaben; aber das Resultat der Arbeit ist nicht gänzlich vorgegeben.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es noch differenzierte Maßgaben; aber es besteht noch mehr Freiraum als in Stufe 3, was sich vor allem auf den Arbeitsinhalt auswirkt.
- Für die zu erbringenden Leistungen gibt es größtenteils nur generelle Maßgaben (Arbeitsziele), die durch selbständige Entschlüsse konkretisiert werden müssen. Partiell sind Aufgaben selbstständig zu beginnen.
- In Stufe 5 ist eine Handlungsfreiheit eingeführt, mit der oft selbständig die Initiative ergriffen und Prozesse befördert werden sollen.
Alternative Formulierungsvorschläge 2:
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist detailliert durch Bedingungen geregelt, nur über den Zeitplan kann von Fall zu Fall verfügt werden.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist Punkt für Punkt vorgegeben; doch es kann daran mitgewirkt werden, wie der Arbeitsverlauf strukturiert wird.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist weitgehend vorgegeben, doch das Arbeitsergebnis kann auch selbstbestimmt ausgestaltet werden.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist noch vorgegeben; doch es wird noch mehr selbstbestimmtes Arbeiten toleriert als in Stufe 3; der Arbeitsinhalt ist oft nicht klar umrissen.
- Wie die Aufgaben zu erfüllen sind, ist im Wesentlichen nur grundsätzlich vorgegeben; innerhalb dieser Leitlinien kann nach eigenem Ermessen gehandelt werden. Stellenweise müssen Aufgaben eigenständig auf den Weg gebracht werden.
- Innerhalb des in Stufe 5 geschilderten Freiraums sollen zahlreiche Sachverhalte selbstbestimmt angeregt und Verfahren initiiert werden.
Kirchengemeinde und Gemeindeverband
|
GG/MA |
0-5 |
6-10 |
11-20 |
21-35 |
36-60 |
61+ |
|
<10.000 |
0 |
80 |
100 |
122 |
- |
– |
|
>10.000 |
0 |
80 |
100 |
122 |
- |
– |
|
>20.000 |
0 |
80 |
100 |
122 |
146 |
- |
|
>40.000 |
0 |
100 |
122 |
146 |
146 |
172 |
|
>80.000 |
0 |
100 |
122 |
146 |
172 |
200 |
Kirchenkreis und Kirchenkreisverband
|
GG/MA |
0-5 |
6-10 |
11-20 |
21-35 |
36-60 |
61+ |
|
<50.000 |
0 |
80 |
100 |
- |
- |
- |
|
>50.000 |
0 |
80 |
100 |
122 |
– |
– |
|
>80.000 |
0 |
100 |
122 |
122 |
146 |
172 |
|
>100.000 |
0 |
100 |
122 |
146 |
172 |
200 |
Grad der Verantwortung – Reichweite und Auswirkung des Arbeitsverhaltens – Ausführungsverantwortung (20 – 146 Punkte)
- Das Arbeitsverhalten hat kaum Auswirkungen. (+20 Punkte)
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall hat geringe Auswirkungen; nachteilige Folgen eines fehlerhaften Verhaltens können unschwer erkannt und behoben werden. (+ 32 Punkte)
- Zwischenstufe (+46 Punkte)
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall hat größere Auswirkungen; es bezieht sich in der Regel auf einen kleineren Personenkreis / ein kleineres Objekt oder wirkt sich innerhalb eines Amtes aus. (+62 Punkte)
- Zwischenstufe (+80 Punkte)
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall hat große Auswirkungen; es bezieht sich in der Regel auf einen größeren Personenkreis / ein größeres Objekt oder wirkt sich auf mehrere Amter aus. (+100 Punkte)
- Zwischenstufe (+122 Punkte)
- Das Arbeitsverhalten hat sehr große Auswirkungen; es wirkt sich auf die Belange größerer Bevölkerungsgruppen oder auf die gesamte Verwaltung aus. (+146 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1:
- Das Arbeitsverhalten schlägt sich selten nieder.
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall ist unbedeutend; unerwünschte Konsequenzen eines inkorrekten Verhaltens können leicht festgestellt und beseitigt werden.
- Zwischenstufe
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall hat mehr Konsequenzen; gewöhnlich erstreckt es sich auf eine übersichtliche Gruppe / einen übersichtlichen Gegenstand oder kommt innerhalb eines Amtes zum Tragen.
- Zwischenstufe
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall hat erhebliche Konsequenzen; gewöhnlich erstreckt es sich auf eine umfangreichere Gruppe / einen umfangreicheren Gegenstand oder kommt in einigen Ämtern zum Tragen.
- Zwischenstufe
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall hat umfassende Konsequenzen; es wirkt sich auf die Interessen umfangreicherer Bevölkerungsgruppen oder der vollständigen Verwaltung aus.
Alternative Formulierungsvorschläge 2:
- Die Art und Weise zu arbeiten hat fast nie Konsequenzen.
- Wie im Einzelfall gearbeitet wird, wirkt sich selten aus; negative Effekte eines mangelhaften Verhaltens sind einfach zu bemerken und in Ordnung zu bringen.
- Zwischenstufe
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall ist bedeutsamer; im Allgemeinen betrifft es einen untergeordneteren Personenkreis / eine untergeordnetere Themenstellung oder zeigt Effekte innerhalb eines Amtes.
- Zwischenstufe
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall ist von beachtlicher Bedeutung; im Allgemeinen betrifft es einen nennenswerteren Personenkreis / eine nennenswertere Themenstellung oder zeigt Effekte in diversen Ämtern.
- Zwischenstufe
- Das Arbeitsverhalten im Einzelfall ist von sehr hoher Bedeutung; es hat Folgen für die Sinnzusammenhänge größerer Bevölkerungsgruppen oder der ganzen Administration.
Grad der Vor- und Ausbildung (22 – 220 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung erfordert die Laufbahnbefähigung für den einfachen Dienst. (+22 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung erfordert die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. (+68 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung erfordert die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst. (+134 Punkte)
- Die Aufgabenerfüllung erfordert die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. (+220 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1:
- Um die Aufgaben zu bewältigen, bedarf es der Laufbahnbefähigung für den einfachen Dienst.
- Um die Aufgaben zu bewältigen, bedarf es der Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst.
- Um die Aufgaben zu bewältigen, bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst.
- Um die Aufgaben zu bewältigen, bedarf es der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.
Alternative Formulierungsvorschläge 2:
- Um die Leistungen zu erbringen, ist die Laufbahnbefähigung für den einfachen Dienst notwendig.
- Um die Leistungen zu erbringen, ist die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst notwendig.
- Um die Leistungen zu erbringen, ist die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst notwendig.
- Um die Leistungen zu erbringen, ist die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst notwendig.
Grad der Erfahrung (8 – 80 Punkte)
- Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+8 Punkte)
- Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen in erhöhtem Maße zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+25 Punkte)
- Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen umfangreiche zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+49 Punkte)
- Über Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen hinaus sind aus mindestens einem, ggf. mehreren anderen Arbeitsplätzen besonders umfassende und vielseitige zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. (+80 Punkte)
Alternative Formulierungsvorschläge 1:
- Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus wenigstens einer, ggf. verschiedenen anderen Positionen weiteres Know-how und Fähigkeiten erlangt werden.
- Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus wenigstens einer, ggf. verschiedenen anderen Positionen in größerem Umfang weiteres Know-how und Fähigkeiten erzielt werden.
- Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus mindestens einem, ggf. diversen anderen Positionen umfassendes weiteres Know-how und Fähigkeiten erzielt werden.
- Neben Laufbahnbefähigung und Fortbildungsmaßnahmen müssen aus mindestens einem, ggf. diversen anderen Positionen äußerst gründliches und vielfältig weiteres Know-how und Fähigkeiten erzielt werden.
Alternative Formulierungsvorschläge 2:
- Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
- Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
- Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen weitreichendes darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
- Zusätzlich zu Laufbahnbefähigung und Weiterbildungsmaßnahmen ist es nötig, sich zumindest aus einer, ggf. einigen anderen Stellen darüber hinausgehendes Wissen und Methoden zu erwerben.
Stellenbewertung nach Punkten
|
Punkte |
Besoldungs-/Entgeltgruppe |
|
077-086 |
A/EG 1 |
|
087-101 |
A/EG 2 |
|
102-121 |
A/EG 3 |
|
122-146 |
A/EG 4 |
|
147-176 |
A/EG 5 |
|
177-211 |
A/EG 6 |
|
212-251 |
A/EG 7 |
|
252-296 |
A/EG 8 |
|
297-346 |
A/EG 9 |
|
347-401 |
A/EG 10 |
|
402-461 |
A/EG 11 |
|
462-526 |
A/EG 12 |
|
527-596 |
A/EG 13 |
|
597-671 |
A/EG 14 |
|
672-751 |
A/EG 15 |
|
752-836 |
A/EG 16 |
|
837+ |
B2, B3 |
Wie die Stellenbewertung wirklich funktioniert – und welche Formulierungen zu welcher Eingruppierung führen. Klar, nachvollziehbar und ohne Floskeln. Exklusiv hier, weil sonst niemand offen darüber spricht.