Muss dein KI-Text gekennzeichnet werden? Der Drei-Schritte-Check

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des AI Act – so findest du in drei Schritten heraus, ob dein Text betroffen ist.

Du hast den Gemeindebrief-Text mit ChatGPT vorformuliert, noch mal drübergelesen und veröffentlicht. Seit ein paar Tagen fragst du dich, ob das jetzt eigentlich ein Problem ist.

Was Artikel 50 überhaupt verlangt

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus Artikel 50 des AI Act. Sie betrifft unter anderem Texte, die künstlich erzeugt oder verändert und veröffentlicht wurden, um die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren.

Verpflichtet sind Betreiber, die KI beruflich einsetzen. Für eine Kirchengemeinde heißt das: die Gemeinde als juristische Person, nicht die Mitarbeiterin, die den Text geschrieben hat. Wer unter Weisung handelt, ist kein eigener Betreiber. Rein private Nutzung fällt ganz aus dem Anwendungsbereich.

Nicht jeder KI-Text fällt darunter. Aber du solltest wissen, welcher.

Schritt 1 – Ist der Text veröffentlicht?

Veröffentlicht heißt: er verlässt den internen Kreis. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung zählt, nicht der Zeitpunkt der Entstehung.

Wichtig für dein schlechtes Gewissen: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt es, verlangt es aber nicht.

Schritt 2 – Informiert er die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse?

Die Liste ist weit: Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen, Justiz und Strafverfolgung, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand öffentlicher Debatte sein können.

„Öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen“ steht ausdrücklich dabei. Das trifft mehr kirchliche Texte, als man beim ersten Lesen denkt.

Eine Pressemitteilung zur Kirchenasylfrage: ja. Die interne Einladung zum Gemeindefrühstück: nein.

Schritt 3 – Wurde der Text von einem Menschen geprüft?

Das ist die Ausnahme, und sie ist ein oder, kein und.

Es genügt entweder eine menschliche Überprüfung – die bewusste Prüfung des Inhalts durch eine Person mit fachlicher Kenntnis und fachlichem Urteil zum Thema. Oder eine redaktionelle Kontrolle: eine verantwortliche Stelle mit der Befugnis, den Text inhaltlich zu ändern, freizugeben oder abzulehnen, einschließlich Faktencheck und Quellenprüfung.

Redaktionelle Verantwortung heißt zusätzlich: eine Person trägt die letztliche rechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung.

Nur: Bloßes Überfliegen reicht nicht. Rein formale oder prozedurale Checks – Rechtschreibung, Grammatik – gelten ausdrücklich nicht als Prüfung. Keine Feigenblatt-Sekunde.

Sind Schritt 1 und 2 erfüllt und greift keine Prüfung im Sinne von Schritt 3 – Kennzeichnungspflicht. Sonst nicht.

Was dabei schiefgehen kann

Der teuerste Fehler: den KI-Entwurf für die Pressemitteilung durchwinken, ohne ihn wirklich zu prüfen, und sich hinterher auf „ich hab’s ja gelesen“ berufen. Genau das zählt nicht als redaktionelle Kontrolle.

Der zweite Fehler: annehmen, interne Texte seien automatisch sicher. Sobald ein Text öffentlich wird und öffentliches Interesse berührt, zählt der Veröffentlichungsmoment.

Der dritte Fehler: sich auf das Wasserzeichen des Anbieters verlassen. Die maschinenlesbare Markierung ist Sache des Anbieters. Deine Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar sein – ohne technische Hilfsmittel.

Verstöße können teuer werden: Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Verhältnismäßigkeit wird bei kleinen Einheiten berücksichtigt. Für eine Kirchengemeinde ist das selten das reale Risiko – aber ein Signal, wie ernst die EU das meint. Durchsetzen werden das die nationalen Marktüberwachungsbehörden.

Für Fortgeschrittene: die EU-Icons

Die Europäische Kommission stellt ein freiwilliges Icon-Set bereit, mit dem Betreiber KI-erzeugte Inhalte kennzeichnen können. Ein kleiner Hinweis am Textende reicht meistens – Hauptsache klar erkennbar, nicht im Footer versteckt.

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